modeantwort
Antwort und Rat zur Modefrage:
gefragt von Kawadriver08 (28.06.2010 | 15:44)

Ich habe im Fernsehen gesehen, dass man Verkäufern nicht seine Handtasche öffnen muss, gilt das auch für Hosentaschen?

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Antwort wurde versendet:

Tascheninspektion nur erlaubt, wenn Dieb tatsächlich auf frischer Tat ertappt. LediglichTatverdacht: Hausdetektive oder Laden­personal dürfen Personalien aufnehmen. Verdächtige Person kann bis Eintreffen der Polizei festgehalten, aber Durchsuchung ausschließlich von den Polizei. Das gilt erst recht für Hosentaschen! LG

Quelle: beantwortet von Mali (28.06.2010 | 16:41) und bestätigt von Questlerianer (28.06.2010 | 16:44)

2 Kommentare

  1. 1. Guendi schrieb am (28.06.2010 | 16:14):

    Ganz sicher mußt Du gegenüber Verkäufern oder auch Ladendetektiven NICHT Deine Taschen/ Hosentaschen öffnen. Sie dürfen Dich aber bis zum Eintreffen der Polizei aufhalten. Was hast Du dann gewonnen ? Entweder geklaut und trotzdem erwischt oder nicht geklaut und Zeit verschwendet.

    Ich weiß das es so ist, habe aber keine Lust eine Quelle zu suchen, die daß dann bestättigt. Deshalb als Ergänzung und nicht als Antwort.


  2. 2. Questlerianer schrieb am (28.06.2010 | 16:34):

    Natürlich gilt das auch und ERST RECHT für Hosentaschen! Kein Verkäufer darf Dir an die Wäsche gehen, solange Du nicht einwilligst!
    Er darf Dich höflich bitten, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten, die Frage mit dem "Festhalten" ist eine rechtliche Grauzone.
    Mein früherer Arbeitgeber hat immer gesagt, wenn der Dieb nur ANSATZWEISE den Eindruck macht, irgendeine Form von Gewalt (Waffe o. auch Androhung von Schlägen) anwenden zu wollen, dann LAUFEN LASSEN!


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